M&A Beratung

Wir begleiten und beraten Unternehmen in allen Verfahrensabschnitten von der ersten Kontaktaufnahme mit dem Zielunternehmen bzw. durch den Erwerbsinteressenten bis zum Abschluss des Erwerbs einschließlich der Integration des erworbenen Unternehmens in die neue Unternehmenseinheit.

 

Unsere Expertise beinhaltet u.a.:

  • Beratung beim Abschluss von Vertraulichkeitsvereinbarungen (non disclosure agreements) und Absichtserklärungen (letter of intent),
  • Durchführung der rechtlichen Due Diligence,
  • Begleitung der Vertragsverhandlungen einschließlich des Entwurfs der Vertragsdokumente,
  • Begleitung eines etwaigen Fusionskontrollverfahrens,
  • Beratung und rechtliche Begleitung der Integration des erworbenen Unternehmens in die Käuferorganisation,
  • Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungs- und sonstigen Ansprüchen im Rahmen von Unternehmenskäufen einschließlich der anwaltlichen Vertretung in Gerichtsverfahren.